Geschwindigkeitskontrollen waren in Deutschland bisher nur punktuell durch „Blitzer“ oder polizeiliche Messungen erlaubt. Verkehrssünder können durch kurzzeitiges Abbremsen an solchen „Gefahrenstellen“ Geldbußen vermeiden.
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Warnung vor Radarfallen: Die StVO verbietet nach §23 (1c) […] ein technisches Gerät [..] [zu] betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist,
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