Als einziges Land in Europa kennt Deutschland keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen. Es gibt lediglich eine Autobahn-Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Es handelt sich zwar „nur“ um eine Empfehlung, an die sich die allermeisten Kraftfahrer auch halten. Wird ein Schnellfahrer aber bei über 130 km/ in einen Unfall verwickelt, den ein anderer Verkehrsteilnehmer verschuldet hat, trägt er trotzdem einen Teil seines Schadens selbst, meist ca. 30 %.