Die alten grauen und rosa Führerscheine sowie die Kartenführerscheine müssen nun doch demnächst umgetauscht werden und nicht erst -wie es ursprünglich geregelt war- 2033. Dazu hat der Bundesrat folgenden Stufenplan in der Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz1 FeV festgelegt:
Gruppe nach Geburtsjahr des Inhabers für Führerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden:
- Jahrgänge vor 1953: Umtausch bis 19.1.2033
- Jahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.7.2022
- Jahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.1.2023
- Jahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.1.2024
Bei rosa oder grauen Führerscheinen ist beim Umtausch auch noch eine Karteikartenabschrift vorzulegen. Diese stellt die Führerscheinbehörde aus, die damals den Führerschein ausgestellt hatte.
Gruppe für Kartenführerscheine : Je nach Ausstellungsdatum , Umtausch bis:
- ausgestellt 1999 bis 2001: 19.1.2026
- ausgestellt 2002 bis 2004: 19.1.2027
- ausgestellt 2005 bis 2007: 19.1. 2028
- ausgestellt 2008: 19.1.2029
- ausgestellt 2009: 19.1.2030
- ausgestellt 2010: 19.1.2031
- ausgestellt 2011: 19.1.2032
- ausgestellt zwischen 2012 und 18.1.2013: 19.1.2033
vorgesehene Kosten für den Bürger: ca. 25 €