Eigentlich ein eindeutiger Fall: Beim Rückwärts-Ausparken übersieht der Fahrer ein dort schon auf seine Parkbox wartendes und stehendes Fahrzeug. Der Fahrer im wartenden Fahrzeug sollte hupen, falls der Ausparker zu dicht an sein Fahrzeug herankommt. Tut er dies nicht, so trägt er bei einer Kollision 20 Prozent der Unfallkosten . (Quelle: Urteil Landgericht Dortmund , AZ 1 S 388/16)