Fußgänger nassgespritzt

Es geht um die Frage, ob ein Fußgänger wegen nasser bzw. beschmutzter Kleidung Anspruch auf Ersatz der Reinigungskosten gegen einen Autofahrer hat, der durch eine Pfütze gefahren war. Die Rechtsprechung verneint zunehmend derartigen Schadenersatz, und zwar wegen einer erhöhten Unfallgefahr durch ein Abbremsen oder Langsamfahren . Dadurch würde der fließende Verkehr in Ortschaften unzumutbar beeinträchtigt werden. (Quelle: Urteil Landgericht Itzehoe Az 1 S 186/10 )

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