Für Parkverstöße werden normalerweise nur Verwarnungsgelder von 10 bis 30 € fällig. Es erfolgt keine Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister. Die Straßenverkehrsbehörden können bei Wiederholungstätern allerdings die Preise erhöben, indem sie einem Falschparker, der immer an derselben Stelle erwischt wird, Vorsatz nachweisen.
In ganz häufigen Parkverstößen kann die Straßenverkehrsbehörde gegen den uneinsichtigen Verkehrssünder sogar ein MPU-Gutachten anordnen: Der Verwaltungsberichtshof Baden-Württtemberg kannte keine Gnaden bei einem notorischen Falschparker, der in 6 Jahren 151 Mal erwischt wurde und die Aufforderung zur Beibringung eines MPU-Gutachten ignoriert hatte: Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen ! (Quelle: Beschluß vom 20.11.2014, Aktenzeichen 10 S 1883/14)