Fahrradstraße

In einer Fahrradstraße kann durch ein Zusatzschild auch Kraftfahrzeugverkehr zugelassen werden. Dann gelten besondere Regeln:

Höchstgeschwindigkeit Fahrverkehr 30 km/h011

– der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig muß der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit weiter verringern

– Fahrräder dürfen nebeneinander fahren.

Quelle: Text StVO Zeichen 244.1

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