In einer Fahhradstraße kann durch ein Zusatzschild auch Kraftfahrzeugverkehr zugelassen werden, dann gelten besondere Regeln:
– Höchstgeschwindigkeit Fahrverkehr 30 km/h
— der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig muß der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
– Fahrräder dürfen auch nebeneinander fahren.
Quelle: Text StVO Zeichen 244.1