Auch wer rückwärts fährt, verliert dadurch nicht seine Vorfahrt , z.B. wenn er von rechts kommt. Er muß sich dabei aber vorsichtig und so verhalten, daß in Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Quelle:Urteil Oberlandesgericht Düsseldort in Verkehrsrechtssammlung Band 66 Seite 168.