Raser haftet trotz Vorfahrt

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 % überschreitet, haftet trotz Vorfahrt mit einem Drittel wenn der Wartepflichtige vorsichtig in die Kreuzung eingefahren ist. Quelle: Urteil Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 10 U 4938/12.

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