Fahreignungsregister (Verkehrszentralregister)

Punktsystem     (§ 39 FeV mit Anlage 13)
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (Verkehrssünderkartei) wurde zum Mai 2014 reformiert. Mit Ausnahme der nun einststelligen Punkteschwellen ist es noch komplizierter geworden. Es gibt einen zusätzlichen Katalog, welche Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr überhaupt Eintragungen nach sich ziehen. Diese nennt man verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit. Es werden je nach Schwere 1, 2 oder 3 Punkte eingetragen. Bei Ordnungswidrigkeiten ist eine weitere Voraussetzung, dass eine Geldbuße von mindestens 60 € rechtskräftig geworden ist.

Tilgungen   ( §29 StVG)
Die Eintragungen im Fahreignungsregister werden nach Ablauf bestimmter Fristen wieder getilgt, und zwar jede für sich nach folgenden Zeiten:
– Eintragungen mit einem Punkt : nach 2 Jahren und 6 Monaten
– Eintragungen mit 2 Punkten: nach 5 Jahren
– Eintragungen mit 3 Punkten : nach 10 Jahren

Berechnung der Eintragungsfristen:
Die Frist wird ab Datum der Rechtskraft des Bußgeldbescheides bzw. des Strafbefehls oder Strafurteils berechnet. Die Punktestände werden aber nach dem Tag des jeweiligen Verkehrsverstoßes berechnet. Es bringt also nichts, durch Einspruch gegen den neuen Bußgeldbescheid dessen Rechtskraft über die Tilgung der alten Ordnungswidrigkeit hinauszuschieben.
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde  (§ 4 StVG)
– Bei 1-3 Punkten erfolgt eine Vormerkung in Flensburg, jedoch keine besondere Information an den Verkehrssünder
– Bei 4-5 Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde
– Bei 6-7 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde
– Bei 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Freiwilliges Fahreignungsseminar  (§ 4 Abs.7 StVG)
Wer an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnimmt erhält einen Punkt Gutschrift, wenn er nicht mehr als 5 hatte und die Teilnahmebescheinigung innerhalb von 2 Wochen nach Ende des Seminars der Fahrerlaubnisbehörde vorlegt. Eine Wiederholung des Seminars zum Punktabbau ist frühestens nach 5 Jahren möglich.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einem
– Verkehrspädagogischen Teil in einer Fahrschule und anschließend einem
– Verkehrspsychologischen Teil bei einem Verkehrspsychologen (2 x 75 Minuten, Einzelsitzung).
Die Kosten hat der Verkehrssünder zu tragen.
Punktestand kontrollieren
Man kann seinen eigenen Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt kostenlos abfragen unter www.kba.de

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