Gebrauchtwagenhandel: Eine HU – Neuabnahme entlastet den Verkäufer nicht immer: Der Gebrauchtwagenhändler muß einen PKW zurücknehmen, wenn er zum Zeitpunkt des Verkaufs
verkehrsunsicher war. Der Händler muß das Fahrzeug selbst auf seine Verkehrssicherheit prüfen und kann nicht einfach auf das TÜV Gutachten verweisen.
Quelle: Urteil Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeicheen 11 U 86/13)