Radfahrer ohne Helm bekommen vollen Schadenersatz: In einem Grundsatzurteil korrigierte der Bundesgerichtshof die manchmal abweichende Rechtsprechung einiger Gerichte. Das Nicht-Tragen eines Helmes stellt anders als bei Motoradfahrern kein Mitverschulden dar (Urteil Bundesgerichtshof Aktenzeichen VI ZR 281/13).