Mautpflichtgrenze Absenkung

Zum 1.7.2024 wurde die Mautpflichtgrenze von 7,5 t auf 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) abgesenkt. Somit sind nun auch Nutzfahrzeuge mit über 3,5 t tzGm mautpflichtig, außer Handwerkerfahrzeuge bis 7,5 t tzGm.

Bis 31.12.2025 sind emissionsfreie Fahrzeuge von der Mautpflicht befreit.

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