Zum 1.4.2024 wurde Cannabis für Erwachsene teilegalisiert. Es gilt seitdem ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.wer diesen überschreitet und vorsätzlich oder fahrlässig im Strassenverkehr ein Kfz führt, handelt ordnungswidrig. Bei erstmaligem Überschreiten drohen 500 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21.Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot. Textauszug aus Beitrag