Dashcams: Immer mehr Autofahrer rüsten ihr Fahrzeug mit einem Camerasystem aus, welches das Verkehrsgeschehen ringsum ständig aufnimmt. Die Nutzer versprechen sich davon für den Fall eines Unfalles oder anderer Unannehmlichkeiten Beweismittel . Die Rechtslage ist zweifelhaft: Die Systeme sind in Deuschland nicht generell unzuiässig. Quelle: Urteil Bundesgerichtshof vom 15.5.2018. Das Anbringen einer Dashcam-Camera ist generell erlaubt, nicht aber ein anlassloses permanentes Filmen und speichern des öffentlichen Straßenverkehrs. Das verstösst gegen Art. 6 DSGVO und gegen § 4 BDSG. Das Gericht sieht jedenfalls bei Unfällen und bei schweren Verkehrsverstößen ein berechtigtes Interesse des Dashcam-Benutzers über das Kennzeichen den Verkehrssünder zu identifizieren. Tendenziell kann man sagen, je schwerer der Verkehrsverstoß war, um so eher sind die Aufzeichnungen verwertbar.