E-Bikes werden verkehrsrechtlich grundsätzlich wie Fahrräder behandelt. Erheblicher Alkoholgenuss kann aber doch den Führerschein kosten: Eine E-Bike Fahrerin hatte 2,2 Promille, die Straßenverkehrsbehörde ordnete daraufhin ein MPU-Gutachten an. Dieses fiel negativ aus. Daraufhin wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen. Ab 1,6 Promille oder bei Auffälligkeiten ist damit zu rechnen. Quelle: Urteil Verwaltungsgericht Aachen AZ 3 L 1216/19