Handy als Navi benutzten?

Der Fahrer eines Kfz darf während der Fahrt sein Handy auch nicht als Navi benutzen. Unter dem Begriff „Benutzung“ im Sinne des § 23 Abs.1a StVO ist auch die Verwendung als Navigationsgerät zu verstehn. Quelle: Beschluß Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen III 5R Bs/11/13.

Durch die StVO Änderung vom Oktober 2017 dürfen  weitere Geräte vom Fahrer nicht aufgenommen oder in der Hand gehalten werden: Navigationsgeräte, Tablets, Berührungsbildschirme, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion, Geräte der Unterhaltungselektronik. Quelle: § 23 Abs. 1a StVO

Verstöße weden mit 100 € Bußgeld und einem Punkt geahndet.

Kommt es bei der verbotenen Benutzung zu einer Gefährdung Anderer, so erhöht sich das Bußgeld auf 150 € , zusätzlich ein Monat Fahrverbot.

Fahranfänger in der Probezeit  müssen zusätzlich schon beim ersten Verstoß zum Aufbauseminar , außerdem verdoppelt sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre.

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