Ein ausländischer PKW-Führerschein ist grundsätzlich 6 Monate nach der ersten Einreise auch in Deutschland gültig (außer wenn das Mindestalter noch nicht erreicht ist). Nach 6 Monaten ist die Rechtslage unterschiedlich:
- EU-Fahrerlaubnisse sowie aus der Schweiz oder Norwegen sind unbegrenzt weiter gültig (keine Umschreibung)
- Bei Führerscheinen aus aus anderen Ländern muß eine deutsche Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Füherscheinbehörde entscheidet über die Voraussetzungen: Bei bestimmten Staaten ( die in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung aufgezält sind) erfolgt eine einfache Umschreibung, bei Führerscheinen aus allen anderen Staaten muß der Bewerber zuvor die Führerscheinprüfung (Theorie und/oder Praxis) ablegen.
- Sonderregelung Ukraine: Führerscheine aus der Ukraine bleiben länger als 6 Monate gültig, siehe besonderen Text.