Eigentlich weiß jeder, dass die Benutzung eines Handys ohne Freisprechanlage verboten ist.
Man darf ein Handy oder andere elektronische Geräte weder aufnehmen noch in der Hand halten.
Einzige Ausnahme: Wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltel ist. Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors gilt nicht als ausschalten des Motors.
Das Handy· Verbot umfasst aber nicht nur das Telefonieren, sondem auch jede andere Nutzung bei der der Fahrer das Gerät in die Hand nimmt, z.B. um nachzusehen, wer gerade angerufen hatte, um die Uhrzeit abzulesen, wer eine SMS geschickt hat usw.
Das Verbot ist zum Oktober 2017 durch eine StVO-Änderung auf vielfache elektronische Medien wie Tablets, Navigationsgeräte , Mobiltelefone, Abspielgeräte mit Videofunktion , Audiorekorder erweitert worden.
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