Die Ampel zeigt „rot“, der Fahrer fährt über ein Tankstellengelände rechts daran vorbei um in die Seitenstraße abzubiegen. Hier hat sich die Rechtsprechung geändert, es liegt kein Rotlichtverstoß mehr vor. Quelle: Beschluß Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 1R Bs 98/13.