Unfall im Ausland

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland gibt es jede Menge zusätzliche Scherereien: So werden manche Kosten nicht reguliert und der Geschädigte zahlt seinen Rechtsanwalt auch dann selbst, wenn er den Rechtsstreit gewinnt. Die Ausländische Versicherung kann man aber auch in Deutschland verklagen, z.B. hatte der Kläger  einen Autounfall in den Niederlanden mit einem dort wohnenden Holländer. Nach einer EU-Richtlinie ist eine Direktklage gegen den ausländischen Versicherer am eigenen Wohnsitz möglich. Dies erleichtert die Entschädigungszahlungen erheblich, denn es fallen keine zusätzlichen Kosten für den Rechtsanwalt im Ausland an, auch die Entschädigungsansprüche selbst sind in Deutschland meist wesentlich höher. Quelle: Urteil Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 U 36/05.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 1 = 1