In einer Fahrradstraße kann durch ein Zusatzschild auch Kraftfahrzeugverkehr zugelassen werden. Dann gelten besondere Regeln:
– Höchstgeschwindigkeit Fahrverkehr 30 km/h
– der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig muß der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit weiter verringern
– Fahrräder dürfen nebeneinander fahren.
Quelle: Text StVO Zeichen 244.1