Fahrradstraße

In einer Fahrradstraße kann durch ein Zusatzschild auch Kraftfahrzeugverkehr zugelassen werden. Dann gelten besondere Regeln:

Höchstgeschwindigkeit Fahrverkehr 30 km/h011

– der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig muß der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit weiter verringern

– Fahrräder dürfen nebeneinander fahren.

Quelle: Text StVO Zeichen 244.1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

2 + 2 =