Ein Schlaganfall kann zu Ausfällen führen wie z.B. zu Lähmungen oder Sehstörungen. Ob man danach noch autofahren darf oder sollte ist meist fraglich. Erste Ansprechperson ist dann der behandelnde Arzt, der nach einiger Zeit der erfolgreichen medizinischen Behandlung dem Patienten eine Beobachtungsfahrt bei einer Fahrschule empfehlen kann. Die Klärung der Fahreignung kann auf diesem Weg ohne das Straßenverkehrsamt erfolgen, behilflich ist u.a. der Arbeitskreis Fahreignung www.gnp.de