Am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) haben nur die Fußgänger Vorrang. Wenn ein Radfahrer über den Fußgängerüberweg fährt und dabei angefahren wird, hat er 50 % Mitverschulden. Nur wenn der Radfahrer sein Fahrrad über den Zebrastreifen schiebt, gilt er natürlich als Fußgänger und hat Vorrang.
Quelle: Urteil Landgericht Frankethal, Aktenzeichen 2 S 193/10.
… und wenn ich dem Radfahrer keinen Vorrang lasse, hält er an und stellt seinen Fuß auf den Boden damit er nicht umfällt; jetzt ist er ein Fußgänger….