Seitenstreifen auf der Autobahn: In den besonders frequentierten Autobahnabschnitten können Seitenstreifen durch blaue Schilder freigegeben werden. In diesem Fall gilt der Seitenstreifen als normaler rechter Fahrstreifen, also muss man hier bei entsprechender Verkehrslage auch fahren (Rechtsfahrgebot). Viele Fahrzeugführer tun das leider nicht, was den beabsichtigten Effekt, Verkehrsstauungen entgegenzuwirken, leider wieder einschränkt.
Aktuelles Beispiel für diese Regelung: Auf der A 7 bei Soltau ist seit Jahren im Sommer der Seitenstreifen freigegeben.
Ist der Seitenstreifen jedoch nicht durch Schilder freigegeben, so darf man ihn keinesfalls zum schnelleren Vorwärtskommen benutzen, auch nicht zum Erreichen einer Ausfahrt, die schon in Sicht ist.
Folge: 75 € Bußgeld, 1 Punkt
Zunächst einmal liebe Grüße aus Düsseldorf und herzlichen Dank für Ihre Mühe,
lieber Herr Strehl.
Meine Frage zum VZ 223.1, „Seitenstreifen befahren“:
Darf die durchgezogene „Trennlie“ zwischen den mittleren und rechten Fahrstreifen immer
überfahren werden? Ich meine zwar , ja, denke aber das viele Fahrzeug Führende es scheuen,
die durchgezogene Line nach rechts zu überfahren. Wo ist es nachlesbar?
Ich hoffe es geht ihnen prima, denn fit sind Sie ja mit Sicherheit, wie ich sehen.
Aber warum ist hier alles umsonst??
Herzliche Grüße
peter maas
(Fahrlehrer)