Haltverbote gelten nur für die Fahrbahn: Ohne Zusatzzeichen versehene absolute oder eingeschränkte Haltverbote gelten nur für die Fahrbahn. Hiervon nicht betroffen sind Seitenstreifen, Parkstreifen usw.
Quelle: Urteil Kammergericht Berlin Aktenzeichen 2 Ss 187/ 11