Geschwindigkeitsbegrenzung-hinter der Kreuzung aufgehoben?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung  durch Verkehrszeichen kann grundsätzlich nur durch das entsprechende Verkehrszeichen “Aufhebung” beendet werden. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt somit auch hinter einer Kreuzung oder Einmündung weiter, auch wenn dort kein neues Schild steht. Allerdings kann ein anderer Verkehrsteilnehmer, der in diese Straße  eingebogen ist, nicht bestraft werden.

Quelle: § 41 Abs.7 StVO, Zeichen 278 bis 282.

Nur in wenigen Fällen wird das Ende der Strecke nicht angezeigt:

  • wenn das Schild „zulässige Höchstgschwindigkeit“ zusammen mit einem Gefahrzeichen aufgstellt war
  • wenn sich unter dem Schild “zulässige Höchstgeschwindigkeit” ein zusatz_laengeZusatzschild mit Angabe der Länge der Verbotsstrecke befand

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