Geschwindigkeitsbegrenzung „bei Nässe“

Das Verkehrszeichen „zulässige Höchstgeschwindigkeit“ steht oft mit  dem Zusatzzeichen „bei Nässe“. Nach der Rechtsprechung bedeutet „Nässe“, daß sich ein Wasserfilm auf der ganzen Straße befindet , nicht nur auf einem der Fahrstreifen. Die Feuchtigkeit muß außerdem so stark sein, daß Wasser durch die Fahrzeuge aufspritzt (eine sichtbare Sprühfahne ).

Andere Länder (z.B. Frankreich) sparen sich übrigens tausende solcher Schilder, indem deren StVO für den Fall von Nässe regelt , daß dann 10 km/h langsamer als sonst gefahren werden muß, auf Autobahnen sogar 20 km/ langsamer. Übrigens eine der Ursachen für den deutschen Schilderwald

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