In Waldgebieten muß man immer mit Tieren rechnen, auch wenn kein entsprechendes Gefahrzeichen aufgestellt ist. Im Falle einer Kollision des Fahrzeugs mit Wild haftet die Behörde deshalb nicht wegen des fehlenden Schildes. Quelle: Urteil Landgericht Coburg , Aktenzeichen 11 O 722/00. Nach Ansicht des Gerichts müssen Warnschilder nur bei schwer erkennbaren oder besonders häufig genutzten Wildwechseln aufgestellt werden.